Wir bieten den hiesigen Betrieben ein umfangreiches Weiterbildungsangebot in deutscher und französischer Sprache an.
Ausserdem informieren wir Sie zu allen betriebliche Weiterbildungsbeihilfen in der DG.

Weiterbildungen

Weiterbildungen in deutscher Sprache

In Zusammenarbeit mit der IHK Aachen bieten wir den hiesigen Betrieben ein umfangreiches Weiterbildungsangebot in deutscher Sprache an. Zum Weiterbildungsangebot der IHK Trier geht es hier.

Weiterbildungen in franz. Sprache

Für Weiterbildungsbedarf in französischer Sprache hat die IHK Eupen-Malmedy-St. Vith ein Kooperationsabkommen mit der IHK Lüttich/Verviers geschlossen. Die Industrie- und Handelskammern der Wallonie haben gemeinsam beschlossen, ihre zukünftigen Webinare und Informationsveranstaltungen allen Mitgliedsunternehmen ihres Kammernetzes zu öffnen. Hierbei handelt es sich sowohl um kostenfreie als auch um kostenpflichtige Veranstaltungen, die zum größten Teil in französischer Sprache angeboten werden. Auch unsere Mitgliedsunternehmen werden also zukünftig von diesem Angebot profitieren können. Als IHK-Mitglied gilt für Ihr Unternehmen hierbei der angegebene Vorzugspreis (tarif pour les membres). Die nachfolgende Kostenabrechnung bei Teilnahme erfolgt durch unsere IHK.

Für weitere Informationen zum Inhalt der einzelnen Kurse wenden Sie sich bitte an die IHK.

Anmeldung

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf mit unserer IHK per Email unter info@ihk-ostbelgien.be oder nutzen Sie das Anmeldeformular innerhalb der Veranstaltungsseiten.

(*) Für Nicht-Mitglieder der IHK Eupen-Malmedy-St. Vith wird zusätzlich zum angegebenen Entgelt eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro pro Teilnehmer bzw. 10 Euro ab dem zweiten Teilnehmer desselben Betriebes für dieselbe Veranstaltung erhoben.

Betriebliche Weiterbildungsbeihilfen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Weiterbildungsbeihilfe BRAWO

Ziel des Projektes BRAWO ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des Lebensbegleitenden Lernens sowie die Sicherung des Wirtschaftsstandortes DG durch eine finanzielle Unterstützung an:

  • private Arbeitgeber/innen
  • Arbeitnehmer/innen der Privatwirtschaft (auch BVA-Kräfte)
  • Selbstständige
  • Freiberufler/innen
  • und Arbeitsuchende
  • Die in Weiterbildung gehende Person muss Ihren Arbeitsplatz oder Wohnort in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.

  • Bezuschusst werden personenbezogene, qualitativ hochwertige, arbeitsmarksrelevante berufliche Weiterbildungen im In- und Ausland.

  • Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren, Dokumentation/Material, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Arztkosten (nur bei C, CE und D Führerschein), Kinderbetreuungskosten.

  • Ein Drittel der zulässigen Ausgaben wird zurückerstattet, und dies bis zu 1000 EUR pro Person und pro Weiterbildung, bzw. Ausbildungsjahr.

  • Der BRAWO-Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Sie wünschen nähere Informationen zum Projekt? Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Die Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive ist ein Projekt des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Antragsformulare

ADG-Beihilfe

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt Unternehmen eine finanzielle Beihilfe bei der Schulung seines Personals. Alle Unternehmen, die ihren Betriebssitz auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, können diese Ausbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Stiftungen und von der öffentlichen Hand getragene Institutionen.

  • Die Beihilfe besteht in der Gewährung eines Pauschalbetrags je Ausbildungsstunde, an der ein Arbeitnehmer teilnimmt:

    • 9 Euro pro Ausbildungsstunde pro Arbeitnehmer, wenn es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen handelt,
    • 6 Euro pro Ausbildungsstunde pro Arbeitnehmer, wenn es sich um ein Großunternehmen handelt

    Die Beihilfe ist begrenzt auf 15.000 Euro pro Unternehmen pro Jahr (KMU) bzw. 20.000 Euro pro Jahr bei Großunternehmen. Die Frist beginnt am Tag der Entscheidung des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes.

    Die Ausbildungsdauer darf durchschnittlich 150 Stunden pro ausgebildeten Arbeitnehmer pro Antrag nicht überschreiten. Die gesamte Schulungsdauer wird vom Unternehmen festgelegt, darf aber nicht länger als 18 Monate ab Grundantrag sein. Die Arbeitnehmer müssen ihren Hauptwohnsitz in einem Land der EU haben und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Sie haben am Ende der Ausbildungskonvention einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungen sind von der Beihilfe zu Ausbildungsmaßnahmen ausgeschlossen.

  • Das Unternehmen reicht vor Beginn der Ausbildungen beim Arbeitsamt einen Grundantrag per Brief, Fax oder E-Mail ein. Die bezuschussten Schulungen können ab dem Datum des Grundantrages beginnen. Das Arbeitsamt nimmt den Antrag entgegen und fügt der Empfangsbestätigung die auszufüllenden Unterlagen sowie eine Erläuterungsbroschüre bei.

    Das Unternehmen übermittelt dem Arbeitsamt innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Datum der Empfangsbestätigung die komplette Akte. Eine Überschreitung dieser Frist führt zur Annullierung des Antrags.

    Nach Erhalt der kompletten Unterlagen wird dem Verwaltungsrat des Arbeitsamtes ein Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei positivem Beschluss des Verwaltungsrates bittet das Arbeitsamt den zuständigen Minister um seine Billigung auf Gewährung der Beihilfe.

    Die Beihilfe wird in zwei Phasen ausbezahlt:

    • eine erste Auszahlung in Höhe von 50 % der vorgesehenen Beihilfe wird nach Unterzeichnung der Konvention getätigt;
    • der Restbetrag wird nach Ablauf der Maßnahme und Überprüfung der Einhaltung der Konvention ausbezahlt.
  • Die Beihilfe zu Ausbildungsmaßnahmen kann mit einer anderen öffentlichen und sektoriellen Beihilfe, welche sich auf dieselbe Ausbildung bezieht, kumuliert werden, insofern die Gesamtsumme der gewährten Beihilfen die effektiven Lohnkosten pro Stunde nicht überschreitet. Die individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU) und die Ausbildungshilfe BRAWO sind nicht kompatibel mit der Beihilfe zu Ausbildungsmaßnahmen.

    Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
    Betriebsberatung
    Vennbahnstraße 4/2
    4780 St. Vith
    Tel. 080 280060
    betriebsberatung@adg.be

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