Schutz von Hinweisgebern – verpflichtende Einrichtung eines Meldekanals für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter
Aufgrund der neuen belgischen Gesetzgebung, die sich auf die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) stützt, sind Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Arbeitnehmern verpflichtet, einen Kanal für die Meldung mutmaßlicher Verstöße einzurichten. Diese Pflicht gilt ab sofort für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen spätestens zum 17. Dezember 2023 eine solche Meldestelle eingerichtet haben.
Mögliche Meldewege sind: telefonisch, schriftlich (Mail/Brief), persönlich oder über ein Whistleblowing-Portals. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen ihren Mitarbeitern, aber auch allen anderen Stakeholdern (Lieferanten, Kunden, Aktionären, …) einen anonym gestalteten Meldeweg anbieten.
Mit dem neuen Dienst „Hinweisgeber-Meldekanal“ bieten die belgischen Industrie- und Handelskammern den Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit an, einen entsprechenden Meldekanal digital einzurichten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren aktuellen IHK-Infos oder nehmen Sie bitte direkt mit unserem Sekretariat Kontakt auf.