Schutz von Hinweisgebern „Whistleblower“: verpflichtende Einrichtung eines Meldekanals für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter

    Mit dem neuen Dienst „Whistleblowing-Portal“ bieten die belgischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) den Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit an, einen solchen Meldekanal digital einzurichten.

    Unternehmen ab 50 Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, spätestens zum 17. Dezember 2023 eine Meldestelle eingerichtet zu haben, Unternehmen ab 250 Mitarbeiter bereits seit dem 15. Februar 2023.  Das Fehlen eines internen Hinweisgebersystems kann hohe Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen zur Folge haben.

    Es ist daher von größter Bedeutung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einen betrieblichen Hinweisgeber-Meldekanal einzurichten, dessen gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind und somit mögliche rechtliche Konsequenzen vermieden werden können.

    Die verpflichtende Einrichtung eines Meldekanal-Portals verfolgt dabei das Ziel, den Mitarbeitern und Außenstehenden des Unternehmens oder der Organisation ein Instrument an die Hand zu geben, um auf festgestellte oder vermutete Missstände und Verstöße wie z.B. Korruption, Betrug, Amtsmissbrauch, Mobbing oder Diskriminierung intern aufmerksam zu machen.

    Somit hat das Unternehmen die Möglichkeit, die gemeldeten Verstöße und Missstände intern zu prüfen und ggf. zu beheben, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen und im Ernstfall neben Reputationsschäden auch finanzielle Einbußen nach sich ziehen.

    Ein Mitarbeiter, der einen Verstoß oder Missstand meldet, also der Hinweisgeber (Whistleblower), braucht sich nicht vor firmeninternen Konsequenzen, wie z.B. Kündigung, Ablehnung einer Beförderung, negative Leistungsbeurteilung, etc. zu fürchten.  Jeder, der eine Meldung tätigt, ist in diesem Zusammenhang vor beruflichen Sanktionen geschützt.

    Das von den belgischen IHKs angebotene „Whistleblowing-Portal“ ermöglicht, neben absoluter Anonymität und Diskretion, eine intuitive Handhabung des Programms.

    Eingehende Meldungen werden mit geringem Verwaltungsaufwand von einem intern zu bestimmenden „Whistleblower-Officer“ bearbeitet. Das System sieht vor, dass ausschließlich der Whistleblower-Officer und der Hinweisgeber durch ein individuelles Passwort bzw. Aktenzeichen Zugriff auf diese sensiblen Daten haben.

    Unser Angebot an Sie!

    Die belgischen IHKs bieten allen interessierten belgischen Arbeitgebern ein Whistleblowing-Portal an:

    Die Einrichtungskosten für dieses Portal und die monatliche Servicegebühr richten sich dabei nach der Anzahl Arbeitnehmer des Unternehmens.

    IHK-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die monatliche Servicegebühr.

     

    Nachfolgend finden Sie die aktuell national anwendbaren Tarife unseres Meldekanals vor.

     

    ArbeitnehmerEinrichtungskostenMonatliche Servicegebühr
    IHK-Mitglieder
    Monatliche
    Servicegebühr
    (Normaltarif)
    1-49300€50€100€
    50-99300€80€160€
    100-249300€110€220€
    250-499500€250€500€
    über 5001.500€350€700€

    Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie mittels nachfolgendem Link vor: https://lanceursdalertebelgique.be/?lang=de

    Sind Sie interessiert?

    Dann nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der IHK Ostbelgien unter info@ihk-ostbelgien.be auf.

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