Sie stehen vor einem betrieblichen Investitionsvorhaben und stellen sich die Frage, welche Möglichkeiten der finanziellen Hilfen es gibt? In sämtlichen Lebenslagen eines Unternehmens können öffentliche Beihilfen eine willkommene Unterstützung sein!

Die Online-Informationsveranstaltung vom 14. September 2021, zu der die Konföderation Baufach Verviers – Ostbelgien eingeladen hatte, stand unter dem Zeichen der Investitionsprämien für betriebliche Vorhaben zu Gunsten von KMU in der Wallonischen Region.

Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Form einer Handelsgesellschaft), das mindestens einen Betriebssitz in der Wallonischen Region besitzt, einem förderfähigen Sektor angehört und der Definition des kleinen oder mittleren Unternehmens entspricht, kann für das vorgesehene Investitionsprogramm in den Genuss von Beihilfen gelangen.

Neben der Investitionsprämie sind ebenfalls steuerliche Erleichterungen vorgesehen. So kann zum Beispiel ein kleiner oder mittlerer Betrieb, der in eine neue Halle investiert, dank der Investitionsprämie ebenfalls zeitweise vom Immobiliensteuervorabzug befreit werden. Auch die Anschaffung einer neuen Maschine, neuer Hardware und/ oder Software, neuer Installationen usw. können bezuschusst werden, insofern verschiedene Bedingungen erfüllt sind.

  • Zugelassene Sektoren:

    Zusammengefasst sind folgende Tätigkeitsbereiche zugelassen:

    • Industrie und Handwerk
    • Großhandel
    • Dienstleistungen an Unternehmen

    Ausgeschlossen werden u.a. folgende Wirtschaftszweige:

    • Einzelhandel
    • Autowerkstätten, Autovermietung
    • Dienstleistungen an Privatpersonen
    • Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor
    • Energie- und Wasserproduktion
    • Unterricht und Ausbildung
    • Gesundheit
    • Sport, Unterhaltung und Kultur
    • Freiberufler
    • Wirtschaftsprüfer, Buchhalter
    • Transport

    Größe des Unternehmens:

    Je kleiner das Unternehmen, desto höher der Basisprämiensatz, den die Wallonische Region gewährleistet. Die Unternehmenskategorien werden wie folgt definiert:

    Bei der Festlegung des Personalstands und der Finanzkriterien muss das Unternehmen gegebenenfalls auch Partnerunternehmen und/oder Firmen aus der Gruppe berücksichtigen.

    Ein großes Unternehmen kommt nur in den Genuss der klassischen Investitionsprämie, wenn es in einem europäischen Fördergebiet angesiedelt ist. Dies trifft seit 1.7.2014 in Ostbelgien nur für die Gemeinden Eupen, Lontzen und St. Vith zu. Somit steht dieses Förderprogramm den großen Firmen in der DG nur in diesen Gemeinden zur Verfügung.

  • Nur bestimmte Investitionsgüter werden bezuschusst. Nach der Anschaffung müssen die Güter in den Aktiva der Bilanz verbucht sein, während mindestens 5 Jahren zum Betriebsvermögen gehören und einzig und allein zu beruflichen Zwecken genutzt werden.

    Zugelassene Investitionen:

    • Grundstücke (inkl. Nebenkosten)
    • Gebäude (Kauf, Notarkosten, Bau, Umbau)
    • Neues Material
      Immaterielle Güter (Lizenzen, Patente, usw.)

    Achtung: für KMU sind erlaubt: Startinvestitionen zur Gründung, Erweiterung, Veränderung oder zum Erwerb von Aktiva eines Betriebs, der schließt. Für große Unternehmen sind erlaubt:

    Startinvestitionen in neue Betriebsstätten und Aktivitäten oder zum Erwerb von Aktiva eines Betriebs, der schließt, um etwas anderes/Neues damit zu beginnen.

    Unzulässige Investitionen:

    • Knowhow, Marke, Bestände, Kundschaft, Firmenwert, Firmenzeichen
    • Gebrauchtbetriebs – oder Geschäftsausstattung
    • Wieder aufbereitetes Material
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung für Ausstellungen und Vorführungen
    • Transportfahrzeuge mit weniger als 3,5 Tonnen Nutzlast
    • Transportfahrzeuge von Transportunternehmen
    • Ersatzteile
    • Bestimmte Investitionen für die Vermietung – usw.

    Zusätzlich zu den o.g. klassischen Investitionen können auch Beihilfen für Investitionen zum Schutz der Umwelt und zur nachhaltigen Energienutzung beantragt werden. Hierzu sollte vorab auf die Berechnung der spezifischen Mehrkosten geachtet werden.

    Betriebe, die z. B. die nachhaltige Nutzung von Energie mittels einer Wärme-Kraft-Kopplung erzielen, können eine andere meist höhere Investitionsprämie beantragen.

    Beispiele

    Eine KMU investiert und kauft eine Wärmepumpe die 45.000 EUR kostet. Das Unternehmen hat, wenn alle Bedingungen erfüllt sind Anrecht auf 15% des Anschaffungspreises also 6.750 EUR

    Eine KMU kauft einen Biomassekessel und zahlt hierfür 245.000 EUR. Die Investitionsprämie beläuft sich auf 35% und beträgt somit 85.750 EUR

     

  • Die Prämie beläuft sich auf einen Prozentsatz des zulässigen Investitionsprogramms. Diese Prämie ist an verschiedene Kriterien (Schaffung von Arbeitsplätzen, Interesse der Aktivität, Qualität der Arbeitsplätze …) gebunden.

    Für die klassische Investitionsprämie gilt folgendes:

    Das Förderprogramm sieht zusätzlich die Möglichkeit vor, vom Immobiliensteuervorabzug während eines Zeitraums von 3 bis 5 Jahren (je nach Personalstand) befreit zu werden.

  • Um in den Genuss der klassischen Investitionsprämie zu kommen, muss das zulässige Investitionsprogramm eine Mindestsumme von 25.000 EUR erreichen.

    Für den Erhalt der Investitionsprämien zum Umweltschutz und den erneuerbaren Energien gilt als Mindestinvestition 20.000 EUR für ein KMU und 25.000 EUR für ein GU.

    Das klassische Investitionsprogramm muss außerdem die durchschnittlichen Abschreibungen der drei letzten Jahre übersteigen. Das Unternehmen darf kein Betrieb in Schwierigkeiten sein.

  • Bevor Sie Ihr Investitionsprogramm starten, müssen Sie von der Wallonischen Verwaltung grünes Licht erhalten haben.

    Es muss ein digitales Antragsformular – Starterlaubnisformular – (Infos zum Antragsteller, zur Art und Höhe der Investitionen) online ausgefüllt und zur zuständigen Verwaltung geschickt werden. Daraufhin erhält der Betrieb eine Empfangsbestätigung mit der Erlaubnis, die Investitionen zu starten.

    Mindestens 25% des Investitionsprogramms muss durch private Mittel (keine öffentlichen Mittel) finanziert werden. Innerhalb von 6 Monaten muss die Investition gestartet (1. Rechnung) und das komplette Antragsformular sowie der Unternehmensausweis eingereicht werden.

    Anträge müssen über den nachfolgenden Link eingereicht werden:
    https://www.wallonie.be/fr/demarches/demander-une-prime-linvestissement-pme-ou-grande-entreprise

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