Die Europäische Union hat mit einer ganzen Reihe von Ländern Handelsabkommen abgeschlossen, um entweder die gegenseitigen Handelsbeziehungen oder den Import von Waren aus bestimmten Ländern zu fördern.

Liste und Art der Abkommen der EU
Im Fall der gegenseitigen Abkommen kommt bei Exporten aus der EU für festgelegte Waren ein reduzierter Importzollsatz im Drittland zum Tragen.
Zu diesem Zweck kann ein Kunde vom europäischen Lieferanten ein EUR.1 verlangen, um in den Genuss dieser reduzierten Sätze zu kommen. Die praktizierten Zollsätze sind in der Market Access Database veröffentlicht.

MKACCDB – Applied Tariffs Database
Mittels Eingabe des Ziellandes und der 4 oder 6 ersten Stellen der Zolltarifnummer erfährt man den in diesem Land erhobenen Importzoll für die entsprechende Ware.

Es wird aber nur dann ein reduzierter Zollsatz angewandt, wenn die Ware auch europäischen Ursprungs im Sinne des Präferenzrechtes ist. Stammen die Rohstoffe oder weiter zu verarbeitenden Ausgangsstoffe nicht aus der EU, müssen im Rahmen dieser Abkommen festgelegte Verarbeitungsvorgänge bzw. Preiskriterien eingehalten werden, um dem Fertigprodukt den europäischen Ursprung (oder die europäische Identität) zu verleihen. Diese Kriterien finden man in den so genannten Verarbeitungslisten. Die diesbezügliche Website des deutschen Zolls ermöglicht eine schnelle und gezielte Suche nach Produkt und Zielland / Abkommen.

Warenursprung und Präferenzen online
Auf dieser Seite „Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten“ anklicken, die Zolltarifnummer eingeben und das entsprechende Abkommen / Land auswählen.

Werden diese Kriterien erfüllt, kann eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung ausgestellt werden, aufgrund derer der Zoll das EUR.1 ausstellt.

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